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Entgeltordnung in Kraft gesetzt - Handwerkliche Tätigkeiten der Kommunen in Baden-Württemberg

Entgeltordnung in Kraft gesetzt - Handwerkliche Tätigkeiten der Kommunen in Baden-Württemberg

Am 01.01.2024 trat der landesbezirkliche Tarifvertrag Nr. 6 G zur Eingruppierung der Beschäftigten im handwerklichen Bereich in Baden-Württemberg in Kraft. Er löst damit den Bezirkslohntarifvertrag Nr. 5 G für Arbeiter gemeindlicher Verwaltungen und Betriebe ab.

Der neue Tarifvertrag regelt damit die künftige Eingruppierung Ihrer Beschäftigten z. B. in den Handlungsfeldern Bauhof, Ver- und Entsorgung, Abwasser, Tiefbau, Brandschutz und Reinigung. Von der Überleitung aus dem bisherigen BzLT Nr. 5 G in den EG-TV Nr. 6 G BW sind Beschäftigte erfasst, deren Arbeitsverhältnis über den 31. Dezember 2023 hinaus fortbesteht und die am 1. Januar 2024 unter den Geltungsbereich des EG- TV Nr. 6 G fallen.

Gerne bieten wir Ihnen für notwendige Stellenbewertungen unsere fachkundige und praxisorientierte Unterstützung an und unterbreiten Ihnen bei Interesse ein unverbindliches Angebot.

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Entgeltordnung in Kraft gesetzt - Handwerkliche Tätigkeiten der Kommunen in Baden-Württemberg

Am 01.01.2024 trat der landesbezirkliche Tarifvertrag Nr. 6 G zur Eingruppierung der Beschäftigten im handwerklichen Bereich in Baden-Württemberg in Kraft.

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Neuen Eingruppierungsmerkmale für handwerklich tätige Beschäftigte in Hessen (HTB-H)

Am 01.01.2024 traten die neuen Eingruppierungsmerkmale für handwerklich tätige Beschäftigte in Hessen (HTB-H) in Kraft. Er löst damit den Lohntarif für Arbeiter und Arbeiterinnen gemeindlicher Verwaltungen und Betriebe im Lande Hessen (HLT) ab. [...]

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